Freitag , 22. November 2024
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Digitale Fahrtenschreiber – die Zukunft in der Logistik

Ein digitaler Fahrtenschreiber – auch digitaler Tachograph genannt – gehört heute zum Standard. Mit seiner Hilfe werden die Kerndaten einer Fahrt gemessen und kontrolliert, außerdem sorgt er dafür, dass sämtliche Werte vollständig gespeichert werden. Zu diesen Kerndaten gehören die Fahrge- schwindigkeit, die Anzahl der gefahrenen Kilometern sowie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers.

Er kann durchaus als Fahrtenbuch 2.0 angesehen werden, da die gleichen Daten, die bereits manuell ins Fahrtenbuch eingetragen wurden, nun digital erfasst werden. So wird diese Maßnahme für den Fahrer bequemer und sorgt für mehr Sicherheit.

Mittlerweile müssen digitale Fahrtenschreiber in alle großen Nutzfahrzeuge (vorrangig Busse und gewerblich genutzte LKWs) eingebaut sein, die neu zugelassen werden. Fahrzeuge, die bereits in Betrieb sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Speditionen, Logistikunternehmen und andere Unternehmen, die über einen Fuhrpark verfügen, brauchen ihre Fahrzeuge erst später nachzurüsten.

Für mehr Sicherheit auf der Straße

Schon heute gelten strenge gesetzliche Richtlinien und Regeln, um die Risiken im Straßenverkehr zu mindern und dadurch Unfälle zu vermeiden. Übermüdete Fahrer durch zu lange Fahrzeiten sind als Hauptursachen von Unfällen bekannt. Es sollte also vorrangig darum gehen, diejenigen, die sich nicht an die Regelungen halten, zu ermitteln und Verstöße zu bestrafen. Hier ist der digitale Fahrtenschreiber die ideale Unterstützung, mit der sich mehr Sicherheit, aber auch mehr Genauigkeit und eine breitere Datenerhebung erzielen lässt.

Seit 2006 gibt es die Fahrtenschreiberpflicht. Laut der klassischen Definition hat er die Aufgabe, alle tätigkeitsbezogenen Daten über die Aktionen des Fahrers und die Route des Fahrzeugs aufzuzeichnen, anzuzeigen und zu speichern. Dazu gehören das Datum und Kennzeichen des Datums, die Fahrgeschwindigkeit, die Fartennutzung seitens des Fahrers, seine Lenk- und Ruhezeiten, Änderungen und versuchten Ereignissen wie Manipulationen oder übersteigerte Geschwindigkeiten. Der Tachograph soll Verstöße gegen die EU-weit geltenden Regelungen offenlegen und Manipulationen ausschließen. Zur Kontrolle werden sämtliche erhobene Daten auf digitalen Kontrollkarten gespeichert. Solche Karten werden an alle beteiligten Stellen – also dem Unternehmen und dem Fahrer, aber auch der Werkstatt und den Behörden – vergeben. So können die Daten schnell und einfach zugeordnet und verarbeitet werden.

Die Ablage erfolgt in sogenannten „ddd-Dateien“, die einfach vom digitalen Tachographen überspielt werden können. Das Auslesen der gespeicherten Daten erfolgt vom Unternehmen oder von den Behörden. Bei einer behördlichen Auslesung per Kontrollkarte muss das Unternehmen die Unternehmens- und Werkstattkarte vorlegen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Rechtlich gesehen besteht eine Einbaupflicht für digitale Fahrtenschreiber in alle neuen Fahrzeuge, die mehr als 2,8 Tonnen (3,5 Tonnen in der EU) wiegen. Liegt das Gewicht des Fahrzeugs darunter, ist der Einbau eines digitalen Tachographen nicht zwingend vorgeschrieben.

Für sie, aber für die anderen Fahrzeuge gilt allerdings nach wie vor, dass sowohl die Lenk- als auch die Ruhezeiten genau zu erfassen sind. Achtung: Wird ein digitaler Tachograph bereits eingesetzt, müssen auch die Fahrzeuge erfasst werden, auch wenn sie von der Erstellung des Fahrtenbuchs befreit wären.

Ausnahmen von der Anwendung eines digitalen Tachographen

Auch wenn es bei Fahrzeugen, die die Voraussetzung erfüllen, keinerlei Befreiung von der Nutzung eines digitalen Tachographen gibt, gibt es Ausnahmen. Gesetzlich relevant ist die Verordnung 561/206. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer, Fahrzeuge der Feuerwehr und der Bundeswehr, Spezialfahrzeuge im medizinischen Bereich sowie Oldtimer und Privatfahrten müssen keinen digitalen Tachographen verwenden.

Auch die sogenannte „Handwerkerregelung“ spielt hier eine Rolle. Handwerker werden von der Pflicht, die Lenk- und Ruhezeiten zu erfassen, freigestellt – selbst wenn die Fahrzeuge mehr wiegen als 3,5 Tonnen. Allerdings dürfen solche Fahrzeuge nur innerhalb eines Radius von 100 km um das Unternehmen herum unterwegs sein.