Dienstag , 16. April 2024
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Abmahnung trotz Urheberbenennung – Fotolia

Seitenbetreiber wurde von Fotografen abgemahnt, obwohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fotolia angeblich eingehalten wurden.

Ich bin der Meinung das alle Daten die vom Urheber selbst ins Internet gestellt werden, sollten (natürlich unverändert, mit Hinweis zum Urheber oder Verlinkung) frei weiter im Internet verbreitet werden dürfen. Wenn jemand sein eigenes Gedankengut oder Fotos etc. im Netz veröffentlicht, möchte er doch das es so viele wie möglich sehen, sonst würde er es ja nicht ins Weltweite Internet einstellen. Es sollten lediglich die jenigen verwarnt werden, die das Material versuchen als ihr eigenes auszugeben.