Montag , 14. Oktober 2024
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Professionell bloggen – woher beziehe ich mein Pressematerial?

Ob privater Blog oder Onlinemagazin mit Gewinnabsicht, redaktionelles Arbeiten wie die Veröffentlichung von Artikeln erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Medien. Wer sich nicht im Vorfeld mit Fachthemen wie dem Presserecht beschäftigt, der kann schnell aus seiner Leidenschaft für die journalistische Texterstellung herausgerissen werden, denn, nicht alles bei der Berichterstattung erlaubt, vor allem bei der Verwendung von Bildern nicht. Wer gegen Urheberrechte verstößt, der läuft Gefahr abgemahnt zu werden. Damit es erst gar nicht zu Unklarheiten kommt, hilft es, bereits im Vorfeld seine Quellen zu überprüfen und die Nutzungsrechte für Onlinematerialien einzuhalten.

Aus Freude wird Frust – Wenn Du als Blogger abgemahnt wirst

Wie schnell ist es geschehen, als Blogger verwendet man für seine Artikel gerne die passenden Bilder wie Fotos oder Grafiken. Solch Bildmaterial lockert Text lastige Artikel hübsch auf, auch für das Teilen im Social Network erzeugt ein Text mit Titelbild mehr Aufmerksamkeit an als ein reiner Textbeitrag. Allerdings kostet diese Beitragsaufwertung auch Investitionen. Hier die Aufwände gering zu halten bedeutet meist, Bilder von irgendwo her zu beziehen – ohne eine Prüfung von Nutzungsrechten etc.

Irgendwann kann es geschehen, dass der Blogger Post von einem Anwalt anhält, darin wird der Verstoß gegen die Nutzungsrechte des Mandanten angegeben. Diese Darstellung ist verbunden mit einer Mahnung dies zukünftig zu unterlassen, meistens wird auch noch ein Betrag für den Schadensersatz geltend gemacht. Wer jetzt keine Haftpflichtversicherung speziell für Medien besitzt oder einen Rechtsbeistand einholen kann, wird einen hohen Betrag aus eigener Kasse bezahlen müssen. Oft braucht es gar keine Vergehenswiederholung, nicht jeder Blogger ist liquide genug um sich das leisten zu können.

Über den eigenen Tellerrand hinausschauen und professionell Arbeiten

Auch wenn solch ein Vorgehen in der Bloggerszene untereinander abgelehnt wird, Fotografen oder Unternehmen verstehen bei der unerlaubten Nutzung ihres geschützten Materials keinen Spaß. Dabei muss es aber in den meisten Fällen gar nicht zu solch einer unerfreulichen Auseinandersetzung mit dem Gesetz kommen, zumal die Rechtssprechung alles andere als klar definiert ist. Landesgerichte übernehmen Vorgaben vom Europäischen Gerichtshof, Präzedenzfälle sind keine Seltenheit. Meist ist der Angeklagte der Dumme, einzeln und für sich alleine hat er meist keine Chance gegen die Anklage zu bestehen.

Wie bereits erwähnt, die meisten solcher Situationen ließen sich vermeiden, wenn der Blogger auf Nummer sicher geht und nur klar erlaubtes Material für seinen Blog verwendet. Oft geht es in den Texten um Produktvorstellungen oder Neuigkeiten aus der Unternehmensbranche. Die meisten dieser Firmen oder Konzerne haben ein starkes Interesse, dass über die Themen berichtet wird, immerhin erzeugt dass Aufmerksamkeit und Relevanz bei der Zielgruppe und natürlich auch bei den Mitbewerbern.

Der offizielle Weg – Die Presseportale der Unternehmens

Anstatt nun irgendwelches Bildmaterial zu verwenden, sollte der Redakteur sich die Mühe machen und auf den Internetseiten des Unternehmens recherchieren. Die meisten, zumindest professionellen Firmenwebseiten verfügen, gut sichtbar, über ein Presseportal. Dort finden Blogger und Journalisten alles Relevante und vor allem, alles für die Mediennutzung Erlaubte.

Informationen und Pressematerial aus erster Hand

Inhaltlich werden in dieser Rubrik aktuelle Meldungen und Berichte veröffentlicht, Jahresbilanzen und Statistiken zum Download angeboten aber vor allem auch spezielle Grafiken bereit gestellt. Hier kann der Blogger sicher sein, Originalmaterial vorzufinden und auch benutzen zu dürfen. Je nach Unternehmen muss die Verwendung noch bestätigt werden. Dafür verwenden die Firmen Anmeldeformulare und Einverständniserklärungen, in denen die Nutzer die rein redaktionelle Nutzung bestätigen. In vielen Fällen ist solch eine Autorisierung aber nicht nötig, hier reicht es, wenn bei der Veröffentlichung die Quelle angegeben wird. Hier sollte auch nochmals geprüft werden, in welcher Form der Urheber eine Erwähnung vorgibt.

Die Medien aus solcher Portalen sind in der Regel hochwertig, meist wurden für die Pressearbeit professionelle Fotografen beauftragt, hierbei sollte noch darauf geachtet werden, ob der Fotograf gegebenenfalls Einschränkungen zur Nutzung angibt.

Höflichkeit wahren und davon profitieren

Der wichtigste Punkt aber ist eine offene Kommunikation. Vor der Verwendung ist es sicherlich nicht schädlich, den Ansprechpartner per E-Mail oder telefonisch seine Absichten anzufragen und mitzuteilen. Durch diesen offiziellen Weg öffnen sich vielleicht auch weitere Türen zu den Unternehmen, eine weitere offizielle Informationsquelle mehr oder direkte Ansprechpartner können sicher nicht schaden.