Shortnews vom April 2016: Twitter tweets über S-Bahn Verspätungen — WLAN-Hotspot Betreiber sind nicht haftbar wenn Dritte illegales downloaden
Twitter tweets über S-Bahn Verspätungen
Künftig wird die Deutsche Bahn wohl zusätzlich per Twitter, die Fahrgäste über Verspätungen von S-Bahnen Informieren. Eine Firma entwickelt zur Zeit ein Programm, dass den Nahverkehr von S-Bahnen analysiert und Verspätungen ermittelt. Diese Daten könnten dann über das Soziale Netzwerk Twitter an die Fahrgäste übermittelt werden. So können diese noch besser Planen und etwaige Verspätungen früher zur Kenntnis nehmen. Aktuell wird dieser Dienst in Berlin getestet. Wann, und ob der Dienst überhaupt für das ganze Deutsche Netz online geht ist noch nicht bekannt.
WLAN-Hotspot Betreiber sind nicht haftbar wenn Dritte illegales downloaden
In einem Fall vor dem Münchner Gericht ging es um einen Gewerbetreibenden, der seinen Gästen einen freien WLAN-Hotspot zur Verfügung gestellt hatte. Ein Gast, der diesen freien Zugang nutzte, hatte offenbar einen illegalen Download über den Wlanspot getätigt. Der Gewerbetreibende sollte dafür jetzt haften. Das Gericht in Luxemburg wurde zur Unterstützung hinzugezogen. Ein EU-Gutachter schätzte die Lage so ein, dass ein Gewerbetreibender, der einen freien WLAN-Zugang zur Verfügung stelle, nicht für illegale Downloads haftbar gemacht werden könne. Ein Gewerbetreibender kann also gefahrlos einen freien WLAN-Hotspot für die Gäste zur Verfügung stellen ohne das er mit Strafrechtlicher Verfolgung rechnen muss, wenn ein gast illegale Sachen aus dem Internet downloaded.
Quelle: golem, focus