Donnerstag , 28. März 2024
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Internetanbieter bekommen Strafen für wenig Bandbreite

Internetanbieter bekommen zukünftig Strafen, wenn sie ihre versprochenen Bandbreiten nicht oder nur teilweise liefern können. Die Bundesnetzagentur macht sich endlich für die Verbraucher stark.

So ziemlich alle Internetanbieter werben mit sagenhaften Geschwindigkeiten, die sie angeblich erreichen können. In der Praxis sieht es aber meist wesentlich schlechter aus. Langsame Downloads schlechte Pings bei online spielen. All das wollen die Kunden natürlich nicht, wenn sie einen Vertrag bei einem Anbieter abschließen. Die Realität sieht aber oft so aus, dass die Anbieter ihre versprochenen Geschwindigkeiten nicht einhalten. Zum einen, weil es die Situation des Anschlusses nicht zulässt und zum anderen aus purer Absicht um die Kosten zu minimieren. 

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Internetanbieter und ihre Tricks

Da wird schon mal ein Server schlecht konfiguriert oder eine Drosselung aktiviert. Meist lassen sich solche kleinen Gemeinheiten aber durch das kontinuierliche nerven des Servicemitarbeiters beheben. Aber was wenn sie keine Ahnung haben , wie es bei manchen Unternehmen zugeht und dem Service-Techniker nichts entgegenzusetzen haben? Diese Menschen haben bei der Bundesnetzagentur ein offenes Ohr. Reichen sie dort Beschwerde ein. In etlichen Gebieten werden zudem Breitbandanschlüsse verkauft, dessen Leistung aus technischer Sicht gar nicht erbracht werden können. Die Kunden haben meist keine transparente Information darüber, was in ihrem Anschluss-Gebiet technisch tatsächlich möglich ist. Sie kaufen den teuren Anschluss dessen Leistung gar nicht erbracht werden kann.

Bundesnetzagentur fordert Strafen

Die Häufigkeit der schlechten oder langsamen Verbindungen, sind anscheinend so groß geworden, dass die Bundesnetzagentur plant Strafen zu verhängen. In eigenen Tests der Agentur hat sich gezeigt, dass es ein massives Problem bei Breitbandanschlüssen gibt. Dagegen möchte die Bundesnetzagentur jetzt aktiver vorgehen. Sie plant Strafen für die nicht Einhaltung von versprochenen Leistungen. Man spricht aktuell von 90 Prozent der versprochenen Leistung. Dieser Wert solle ein Mindestmaß für eine Gesetzliche Regelung sein. Etliche Tests der Agentur ergaben, dass in vielen Fällen im Idealfall nur 70 Prozent der Bandbreite beim Kunden ankomme. Das sei so nicht mehr hinnehmbar. Wann die neuen Regelungen gesetzlich verankert werden ist allerdings noch unklar.

Quelle: F.A.Z.

Artikelbildquelle: Largo-Art