Eine Frau wurde von einem Fotografen abgemahnt, weil sie einen Artikel auf Facebook geteilt hat. Der geteilte Artikel von Bild.de enthielt wie viele andere Artikel auch ein Foto das von einem Fotografen gemacht wurde. Sie soll angeblich vergessen haben den Fotografen namentlich zu nennen als sie den Artikel bei Facebook postete. Der Fotograf verlangt jetzt Schadensersatz von über 1000 Euro wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Frau schaltete den Anwalt Chrstian Solmecke ein.
Dieser erläutert in einem Artikel das es zu diesem Fall bereits ein Gerichtsurteil gibt. Es wird wohl zu einem Regressanspruch gegen Bild.de kommen. Da die Rechtliche lage in diesem Fall schon mal von einem deutschen Gericht behandelt wurde, gibt es wohl Entwarnung für die Facebook Benutzer die Artikel dort posten.
Allerdings schützt das Urteil nicht vor einer Klage eines Fotografen. Wenn sie Artikel bei Facebook teilen achten sie darauf das der Fotograf des Bildes namentlich erwähnt wird um etweigem Ärger aus dem Weg zu gehen. Ansonsten müssen sie sich mit den Regressansprüchen gegen die ersteller des Artikels rummschlagen
Christian Solmeke zum Thema Share Button
„[Blogger] (…) müssen dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers. (…) Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook Share Button entschieden (Urteil v. 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14).“, so Solmecke.
Quelle: wbs-law