Die Firma Mobilcom-Debitel hatte bislang immer weider versucht auf ihre SIM Karten ein Rückgabepfand aufzuschlagen. ist eine Karte nicht nur in Benutzung weil ein neuer Tarif gewählt wurde oder gar ein Anbieterwechsel vollzogen wurde, sollte der Kunde von Mobilcom-Debitel seine karten zurück schicken. tat er das nicht erhob das Unternehmen eine Pfandgebühr für diese Karte da diese ja nur geliehen sei.
Gerichtsurteil
Dies sei Rechtswiedrig wie ein Gerichtsurteil vom OLG Schleswig 2012 belegt. Mobilcom-Debitel hatte daraufhin die AGB abgeändert um so das Urteil zu umgehen und weiterhin das Pfand zu kassieren. Verbraucherschützer klagten jetzt erneut und bekamen auch diesmal recht. Dies geht aus dem Urteil vom OLG Schleswig vom 19.März Az. 2 U 6/14 hervor. Der Mobilanbieter darf kein Pfand für eine SIM Karte geltend machen wenn diese nicht zurück gegeben wird.
Datenschutz
Dieses Urteil kommt auch allen zu gute die ein wenig Wert auf Datenschutz legen. Die SIM Karte speichert ja auch vertrauliches oder Privates Material über den Nutzer. Diese kann zwar im Handy gelöscht werden, aber löschen ist nicht gleich dauerhaft entfernen. Man sollte besser sagen zum überschreiben freigegeben. Das ist es nämlich was wirklich passiert wenn die Daten „gelöscht“ werden. Würden sie die Karte jetzt wieder an den Mobilfunkanbieter zurück schicken könnte dieser das Datenmaterial auslesen und weiter verarbeiten.
SIM Karten auslesbar
Es gibt ja immer noch viele Menschen die ihr komplettes Adressbuch auf die SIM Karte speichern, damit bei einem eventuellen Handyschaden die Kontakte nicht auch gleich mit weg sind. Schicken sie jetzt diese Karte voll mit ihren „gelöschten“ Kontakten zum Anbieter, reibt der sich die Handy da dies eine wahre Goldgrube ist. Datenpakete werden im Internet hoch gehandelt und bringen einiges an Bargeld ein. Ich möchte keinem Anbieter eine solche Vorgehensweise unterstellen aber wer weiß schon was hinter verschlossenen Türen so alles vor sich geht.
Quelle: Heise